BGH zur Haftung wegen Insolvenzverschleppung
Ein in Zweiter Instanz wegen Insolvenzverschleppung zum Schadensersatz (§ 64 II GmbHG i.V.m. § 19 II InsO) verurteilter Geschäftsführer hatte wegen der Nichtzulassung der Revision Beschwerde bei dem BGH eingelegt. Der BGH hat die Beschwerde zurückgewiesen und in seinem Beschluss festgestellt, dass die Auslegung von §19 II InsO nicht zweifelhaft ist. „Aus dem Aufbau der …