Insolvenz mit Hilfe eines Planes gestalten

Insolvenzplan – Gestaltung des Insolvenzverfahrens

Der Insolvenzplan ist die Einigung mit den Gläubigern zur Regulierung Ihrer Schulden, wenn diese Einigung unter gerichtlicher Aufsicht, in einem eröffneten Insolvenzverfahren, herbeigeführt wird. Der Insolvenzplan kann in Regelinsolvenzverfahren als auch in Verbraucherinsolvenzverfahren verfolgt werden. 
Das Verfahren zu dem außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan, wie ihn das Gesetz für Verbraucherinsolvenzen zwingend vorschreibt, erfüllt die Anforderungen an ein Insolvenzplanverfahren nicht (keine gerichtliche Aufsicht).

Grundsatz:

Bei einem Insolvenzplanverfahren müssen Sie Ihren Gläubigern in einem eröffneten Insolvenzverfahren anbieten, deren Forderungen durch eine einmalige Sonderzahlung teilweise auszugleichen.
Wird der Plan (Ihr Zahlungsangebot) durch die Gläubiger angenommen, verzichten die Gläubiger mit Erfüllung Ihres Zahlungsversprechens gleichzeitig auf ihre jeweiligen Restforderungen.
Die Entscheidung treffen die beteiligten Gläubiger in einem sogenannten „Abstimmungstermin“ vor Gericht.

Insolvenzplan oder außergerichtliche Schuldenbereinigung

Der Vorteil eines Insolvenzplanverfahrens liegt darin, dass nur die in dem gerichtlichen Abstimmungstermin anwesenden Gläubiger abstimmen und damit über die Annahme des Planes entscheiden. Die Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit getroffen.
Zur Förderung eines zustimmenden Abstimmungsbeschlusses können Gläubigergruppen gebildet werden. Dann entscheidet die einfache Gruppenmehrheit.

In einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren müssen alle Gläubiger zustimmen. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren findet zudem ohne gerichtliche Aufsicht statt. Es findet schon deshalb erfahrungsgemäß nicht die gewünschte Akzeptanz bei allen Gläubigern.

Zudem sind ein gerichtliches Insolvenzplanverfahren und damit das Insolvenzverfahren nach ca. einem Jahr beendet.
Ein Insolvenzverfahren, im Anschluss an einen gescheiterten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch, dauert nach derzeitiger Rechtslage (inklusive Wohlverhaltensperiode) sechs bis fünf Jahre.
Erst wenn diese Periode rechtskonform abgelaufen ist, können Sie von Ihren dann noch verbliebenen Schulden befreit werden (Restschuldbefreiung).
Die vom Gesetzgeber zum 01.10.2020 geplante Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre ist bisher nicht Gesetz geworden.

Insolvenzplan – was muss ich den Gläubigern anbieten

Die Gläubiger müssen durch eine Geldzahlung besser gestellt werden, als sie es in einem regulären Insolvenzverfahren werden würden. Ein fester Geldbetrag ist nicht vorgeschrieben.
Also muss eine gegenüberstellende Vergleichsrechnung erstellt werden.
Wieviel würden Sie in einem Insolvenzverfahren (inklusive Wohlverhaltensperiode = fünf Jahre) voraussichtlich für die Gläubiger erwirtschaften?
Die mit dem Insolvenzplan anzubietende Geldzahlung muss also höher sein. Außerdem ist diese Zahlung als sofortige Einmalzahlung anzubieten.

Insolvenzplan – Finanzierung

Das Geld muss stets von einer anderen Person oder auch mehreren anderen Personen (sogenannte Plangaranten oder Sponsoren) zur Verfügung gestellt werden. Fragen Sie z. B. in Ihrem näheren sozialen Umfeld (Ehegatte, Freunde, Eltern oder Arbeitgeber). Geld von einer Bank werden Sie nicht bekommen.

Wie komme ich zu einem Planverfahren?

Sie kommen zu einem Planverfahren indem Sie

  • eine Vertrauensperson finden, die Ihren Gläubigern eine Sonderzahlung für den Fall, verspricht, dass die Gläubiger Ihrem Plan zustimmen (eigenes Vermögen reicht nicht, weil es zur Insolvenzmasse gehört).
  • Einen qualifizierten Rechtsanwalt finden, der sich mit der Materie auskennt.
Er muss das Verfahren vorbereiten, gegebenenfalls mit dem Gericht und den Gläubigern vorab abstimmen, die Eröffnung des Verfahrens in Ihrem Auftrag beantragen, nach Eröffnung das Planverfahren für Sie führen (insbesondere mit den Gläubigern zur Sicherung der erforderlichen Mehrheit verhandeln)
  • einen Gläubiger finden, der zu Ihnen steht und insbesondere im Abstimmungstermin erscheint
(ohne Gläubiger im Termin keine Abstimmung = keine Zustimmung zum Plan)

Dann benötigen Sie Zuversicht und Geduld. Das Gericht, der Insolvenzverwalter und die Gläubiger sind nicht von heut auf morgen zu überzeugen.

Für wen ist das Insolvenzplanverfahren geeignet?

Für alle Schuldner, denen es möglich, ihren Gläubigern, mit Hilfe Dritter, eine Einmalzahlung in erforderlicher Höhe anzubieten. Je nach Höhe Ihrer Schulden müssen Sie mit € 10.00,00 plus x rechnen.

Insbesondere ist das Insolvenzplanverfahren von Freiberuflern zu beachten, die zur Berufsausübung einer Zulassung bedürfen ( z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte pp)  
Ihnen droht bei einer Insolvenz der Widerruf der Zulassung. 
Ein erfolgreich abgeschlossenes Insolvenzplanverfahren verhindert die Untersagung der Berufsausübung.

Was wird aus meinem Eigenheim, Eigentumswohnung, Leasingfahrzeug, fremd finanzierten Vermögenswerten?

Diese Vermögenswerte sind in der Regel besonders belastet
Eigenheim / Eigentumswohnung mit Hypotheken der finanzierenden Bank
Leasingfahrzeug mit der Eigentümerposition des Leasinggebers
finanzierte Vermögensgegenstände mit dem Sicherungseigentum des Geldgebers.
Es gilt mit diesen Gläubigern dazu zu verhandeln, dass die Gläubiger, während des Insolvenzplanverfahrens auf eine Vermögensverwertung verzichten. Sollte das Insolvenzplanverfahren erfolgreich abgeschlossen werden, entscheidet Ihre zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit darüber, ob diese Vermögenswerte für Sie zu retten sind.

Fazit:

Ein Insolvenzplanverfahren ist eine durchaus interessante Insolvenzstrategie. Vielfach wird zu lange versucht mit Hilfe aus dem sozialen Umfeld Schulden zu bedienen und dann fehlt die Unterstützungsbereitschaft zu Finanzierung eines Insolvenzplanes. Es hilft wirklich, sich rechtzeitig aktiv mit einer Insolvenz zu beschäftigen. Eine Insolvenz ist kein Makel!
Ich unterstütze Sie gerne.

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner