Restschuldbefreiungsphase verkürzt auf drei Jahre

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens angenommen. In Kraft tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Mit dieser ist kurzfristig zu rechnen. Das Gesetz gilt rückwirkend zum 01. Oktober 2020, also für alle Insolvenzanträge, die ab jetzt gestellt werden oder ab …

Insolvenz mit Hilfe eines Planes gestalten

Insolvenzplan – Gestaltung des Insolvenzverfahrens Der Insolvenzplan ist die Einigung mit den Gläubigern zur Regulierung Ihrer Schulden, wenn diese Einigung unter gerichtlicher Aufsicht, in einem eröffneten Insolvenzverfahren, herbeigeführt wird. Der Insolvenzplan kann in Regelinsolvenzverfahren als auch in Verbraucherinsolvenzverfahren verfolgt werden. 
Das Verfahren zu dem außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan, wie ihn das Gesetz für Verbraucherinsolvenzen zwingend vorschreibt, erfüllt …

Corona – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur noch bei Überschuldung

Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVinsAG) hatte die gesetzlichen Insolvenzantragspflichten für Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Unternehmen bis zum 30. September 2020 komplett ausgesetzt. Exkurs: Kapitalgesellschaften sind u.a. GmbH, AG, eingetragener Verein aber auch die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG).Erfasst wird auch die GmbH & Co. KG. Mit dem „Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes“ vom 25. September 2020 wurde die Aussetzung Insolvenzantragspflicht …

Auswirkungen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Im ersten Teil „Wann greift das „COVID 19 Insolvenzaussetzungsgesetz“ (COVInsAG)“  habe ich die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dargestellt. In diesem Teil möchte ich die Auswirkungen einer solchen Aussetzung erläutern. II. Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (§ 2 COVInsAG) Die Folgen der Aussetzung sind in § 2 COVInsAG dargestellt. Geregelt hat der Gesetzgeber die …

Insolvenzanfechtung vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bei kongruenter Deckung – § 133 InsO

§ 133 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) eröffnet dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Rechtshandlungen des insolventen Unternehmens / Unternehmers (nachfolgend: Schuldner) aus den letzten 4 Jahren vor dem Zeitpunkt des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzufechten. Insolvenzanfechtung Mit diesem Instrument verfolgt der Insolvenzverwalter das Ziel, Vermögenswerte, insbesondere Geld, die ein Gläubiger des Schuldners in dem 4-Jahreszeitraum erhalten …

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