Corona – Überbrückungshilfe – Pfändbarkeit
Durch die Corona-Pandemie 2020 verursachte Liquiditätsengpässe konnten seit April 2020 über die Landesbanken im Rahmen der Corona – Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen ausgeglichen werden. Dieses Hilfsprogramm ist ausgelaufen. Kleine und mittelständische Unternehmen, können seit dem 25.11.2020, Liquiditätshilfen in Form einer Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe II / Förderzeitraum November, Dezember 2020) beantragen. Voraussetzung: Der Geschäftsbetrieb ist …