Pfändung Bankkonto durch Finanzamt – Corona-Krise

*Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen.* (BMF Schreiben vom 19.03.2020) Auf dieser Grundlage hat das Finanzgericht Düsseldorf (FG) in einem …

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