Wirtschaftsmediation – Ein kommunikativer Lösungsansatz auch und gerade für das Krisenmanagement

Auszug einer Veröffentlichung in Steuerberaterverband Schleswig-Holstein (Juni 2009)

Unternehmerische Erfolge werden u. a. sehr intensiv durch die Kommunikationskultur eines Unternehmens bestimmt. Entscheidungen zu treffen ist das eine. Die Motivationen, die zu den Entscheidungen führen wertschöpfend zu kommunizieren, ist die zweite Seite der Medaille. Das betrifft nicht nur die Lösung aktuell eingetretener Konflikte. Vielmehr erfordern auch Entwicklungsprozesse in einem Unternehmen eine motivierende, das Engagement und die Verantwortung der betroffenen Kreise (z. B. Mitarbeiter, Gesellschafter, Banken) fördernde Kommunikation.

Warum Wirtschaftsmediation

Gerne möchte ich Ihnen eine Frage stellen dürfen: Welches Verhalten wird Ihnen das effektivste Wertschöpfungspotentialerschließen,

  • der Kampf um Ihre Position? oder doch eher
  • die Erfüllung Ihrer Interessen?

Stellen Sie sich bitte vor, Sie und Ihre 2 Mitstreiter (innen) begehren einen Kürbis. Der wahrscheinlichste Kompromiss läge wohl in der Dreiteilung. Doch, welches Interesse haben Sie wirklich an dem Kürbis? Sie möchten eine Halloween Maske schnitzen? Dann nehmen Sie doch die Schale. Einer Ihrer Mitstreiter möchte eine Suppe kochen, nimmt also das Fruchtfleisch. Der/die Dritte möchte nämlich nur die Kerne knabbern.

Die Beteiligten haben mit dieser Vereinbarung zwar ihre Positionen (jeder wollte den ganzen Kürbis) aufgegeben, aber ihre jeweiligen Interessen erfolgreich (wertschöpfend) verfolgt. Sie haben ihre Kommunikationskompetenz bewiesen, das Fundament ihrer Beziehung gefestigt, eine gute Basis für ein zukünftiges erfolgreiches Miteinander ausgebaut.

Im wirtschaftlichen Leben eines Unternehmens, kommt es immer wieder zu solchen Kämpfen um Positionen. In Stake- / als auch Shareholderbeziehungen gilt es Problemlösungen zu finden, Entscheidungen zu kommunizieren, Konflikte zu lösen, besser zu verhindern, Nachfolger erfolgreich zu integrieren.

Nicht immer gelingt dieses den Beteiligten ohne fremde Hilfe. Gerade in der Unternehmenskrise trifft eine Vielzahl widerstreitender Positionen aufeinander. Die unbesicherten Gläubiger streiten mit den Gläubigern, denen Sicherheiten eingeräumt worden sind, Kreditversicherer sind im Boot, die Mitarbeiter kämpfen um Ihre Ansprüche / Arbeitsplätze, Fiskus und Sozialversicherer tragen zwingende gesetzliche Anspruchsgrundlagen vor, die Gesellschafter wollen nicht noch mehr riskieren. Die Vorschläge zum Sanierungskonzept treffen auf das Begehren, Ausfälle zu vermeiden, Sicherheiten kompromisslos zu verwerten (Streit der Positionen).

Wirtschaftsmediation – Definition / Grundsätze

Hier kann der Wirtschaftsmediator als neutraler Verhandlungsmanager ohne eigene Entscheidungskompetenz den Beteiligten helfen. Er strukturiert die Verhandlungen der Parteien sinnvoll, führt sie nach den Grundsätzen des „Harvard – Modell erfolgreichen Verhandelns“ zur eigenverantwortlichen Vereinbarung interessensgerechter Lösungen.

Wirtschaftsmedition ist eine konsequent Ziel führende Methode für Organisationen, Regierungen und Unternehmen, um in Entwicklungsprozessen oder Konfliktsituationen die Interessensprofile aller Beteiligten in Wert schöpfende Lösungswege zu verwandeln. Die Mediation gleicht einem Prisma, in dem das gebündelte weiße Licht (Position) in das gesamte Farbspektrum (Interessen) aufgefächert wird. (nach Dr. Thomas Henschel, MAB, Mediationsakademie Berlin)

Die Parteien führen die Lösung ihres Konfliktes in einem Mediationsverfahren freiwillig und eigenverantwortlich herbei. Sie haben alle bedeutungsvollen Aspekte des Konflikts (beispielsweise juristische, wirtschaftliche emotionale) offen zu legen. Damit korrespondierend vereinbaren sie die absolute Vertraulichkeit zu den Verfahrensinhalten. Der Wirtschaftsmediator ist strikt neutral und greift insbesondere nicht rechtsberatend ein. Er darf mithin zuvor keiner Partei als Berater gedient haben, keine eigenen Zielvorstellungen verfolgen.

Das Phasenmodell der Wirtschaftsmediation

Der typische Ablauf eines Mediationsverfahrens folgt einer Fünf-Phasen-Struktur. In der I. Phase treffen die Parteien ihre Entscheidung für einen mediativen Lösungsversuch, einigen sich auf einen Mediator und besprechen mit diesem ihre Erwartungen an das Verfahren und dessen Ablauf. Abgeschlossen wird diese Phase mit der erforderlichen Mediationsvereinbarung der Parteien und dem Vertrag mit dem Mediator.

Die II. Phase dient der Beantwortung der Frage, was will die jeweilige Partei in diesem Verfahren regeln (Bestimmung der jeweiligen Position der Parteien). Es werden die Themengebiete abgesteckt. Aufgabe des Mediators ist es darauf hinzuwirken, dass alle für eine Konfliktlösung erheblichen Informationen zusammen getragen werden. Dann strukturieren die Parteien die Reihenfolge der Besprechung.

Das Kernstück der Mediation findet sich in der III. Phase. In dieser Phase wird der Mediator, u. a. unter Einsatz geeigneter Fragetechniken, mit den Parteien herausarbeiten, was ihnen an den regelungsbedürftigen Sachverhalten wichtig ist / welche Bedeutung diese Punkte für sie haben / welche Bedürfnisse hinter den eingenommenen Positionen liegen (Interessensermittlung).

In der IV. Phase werden, auch durch den Einsatz von Kreativitätstechniken (z. B. Brainstorming) erst einmal alle Lösungsoptionen (ohne Wertung) zusammen getragen. Diese Phase orientiert sich mithin einmal an der Leifrage: Was wäre jetzt alles denkbar? Dann werden die möglichen Optionen auf ihre Tragfähigkeit untersucht und bewertet. Es werden also die rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Realisierungschancen / Realitätstauglichkeiten abgeklopft. Die erforderlichen rechtlichen Beratungen erfolgen in dieser Phase durch die Anwälte / Steuerberater der Parteien, nicht durch den Mediator.

Die V. Phase dient der Einbindung der akzeptierten Lösungsoption in eine rechtlich wirksame Abschlussvereinbarung. Das Abfassen dieser Abschlussvereinbarung ist Rechtsberatung, also vorrangig Rechtsanwälten vorbehalten. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Parteien ist das Mediationsverfahren abgeschlossen.

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