Restschuldbefreiungsphase verkürzt auf drei Jahre
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens angenommen. In Kraft tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Mit dieser ist kurzfristig zu rechnen. Das Gesetz gilt rückwirkend zum 01. Oktober 2020, also für alle Insolvenzanträge, die ab jetzt gestellt werden oder ab …