Auswirkungen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Im ersten Teil „Wann greift das „COVID 19 Insolvenzaussetzungsgesetz“ (COVInsAG)“  habe ich die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dargestellt. In diesem Teil möchte ich die Auswirkungen einer solchen Aussetzung erläutern. II. Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (§ 2 COVInsAG) Die Folgen der Aussetzung sind in § 2 COVInsAG dargestellt. Geregelt hat der Gesetzgeber die …

Insolvenzanfechtung vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bei kongruenter Deckung – § 133 InsO

§ 133 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) eröffnet dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Rechtshandlungen des insolventen Unternehmens / Unternehmers (nachfolgend: Schuldner) aus den letzten 4 Jahren vor dem Zeitpunkt des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzufechten. Insolvenzanfechtung Mit diesem Instrument verfolgt der Insolvenzverwalter das Ziel, Vermögenswerte, insbesondere Geld, die ein Gläubiger des Schuldners in dem 4-Jahreszeitraum erhalten …

Insolvenzen in COVID-19-Zeiten

Wann greift das „COVID 19 Insolvenzaussetzungsgesetz“ (COVInsAG) Auswirkungen auf die Unternehmenssanierung Mit dem COVInsAG hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, Schuldnern, die Corona-bedingt in eine insolvenznahe Situation gekommen sind, vor der Insolvenz zu bewahren. Dies gilt erst einmal für alle Unternehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen einer gesetzlichen Insolvenzantragspflicht unterliegen. Entsprechende Antragspflichten folgen zwangsläufig aus einer …

Corona und Insolvenzantragspflicht

Juristische Personen haben spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen. (§15 a Insolvenzordnung (InsO)). Das Bundesjustizministerium prüft aktuell verschiedene Instrumente zur Stützung der Liquidität von Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Vorlagen sind die entsprechenden Regelungen anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2013, 2016. Deswegen ist es jetzt …

Mehr Rechtssicherheit für sanierungsfähige Unternehmen

Die Bedeutung der Fortführungsprognose Der durch das Finanzmarkstabilisierungsgesetz wieder eingeführte „modifizierte zweistufige Überschuldungsbegriff“ wird über den 31.12.2010 hinaus um drei Jahre bis zum 31.12.2013 verlängert. Der Bundesrat hat am 18. September 2009 den Weg für ein Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung freigemacht. Quelle: BMJ-Pressemitteilung vom 18. September 2009 I. § 19 Abs. 2, Satz 1 …

Neue Sanierungschance bei Überschuldung

Im Zusammenhang mit weiteren Regeln zur Stabilisierung des Finanzmarktes hat das Bundeskabinett am 13.10.2008 eine Änderung der Insolvenzordnung (InsO) vorgeschlagen, mit der der Überschuldungsbegriff in § 19 Abs.2 Satz 2 InsO angepasst werden soll. Künftig sollen deshalb Kapitalgesellschaften, die voraussichtlich in der Lage sind, mittelfristig ihre Zahlungen zu leisten, nicht mehr sofort einen Insolvenzantrag stellen …

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